Newsletter FDH Corona 2020-04

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Fachverband Deutscher Heilpraktiker - Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
Newsletter 26. April 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen
im Landesverband Berlin-Brandenburg,


uns erreichen vermehrt Anfragen von Ihnen, ob denn die Praxis angesichts der Corona-Pandemie und der letzten Beschlüsse von Berliner Senat bzw. Bundes-regierung zu schließen seien. Dazu können wir Ihnen zum aktuellen Stand Folgendes raten und mitteilen:

Es gibt derzeit keine behördliche Verordnung, die besagt, dass Heilpraktikerpraxen zu schließen seien. Auch in Ihrer Pressekonferenz von Montag, 16.3.2020, hat die Bundeskanzlerin festgestellt, dass alle Ein-richtungen des Gesundheitswesens geöffnet bleiben. Dazu gehören selbstverständlich auch Heilpraktiker-praxen.

Es gilt aber natürlich besonders Augenmerk auf der Einhaltung der allgemeinen Praxis-Hygieneregeln. Zusätzlich sollten Sie bei Terminvereinbarung, spätes-tens aber vor Betreten der Praxis Ihre Patient*Innen daraufhin abfragen, ob sie akute Atemwegs- bzw. Hals-Nasen-Ohren-Symptome bzw. Fieber haben, ob sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer/m Patientin/en mit festgestellter Corona-Infektion hatten, ob sie innerhalb der letzten 14 Tage aus einem als Risikogebiet identifizierten Gebiet in der Bundes-republik oder dem Ausland eingereist sind. Wird eine dieser Bedingungen von dem Patienten oder Patientin bejaht, dann sollten Sie die Behandlung nicht durch-führen, sondern die Person dazu anhalten, nach Hause zu gehen und telefonisch einen Arzt zu konsultieren. Werden diese Bedingungen nicht bejaht, dann können Sie eine Behandlung durchführen und dokumentieren zusätzlich diese Angaben in der Patientenakte inklusi-ve der Unterschrift des Patienten bzw. der Patientin.

Bedenken Sie bitte, dass Sie bei akuten Atemwegs-symptomen an den Verdacht auf eine akute Corona-Infektion denken sollten. In diesem Fall besteht für unsere Berufsgruppe Behandlungsverbot nach Infektionsschutzgesetz.

Falls Sie in Ihrer Praxis Kontakt zu einer/m Patientin/en gehabt haben, der/die sich als corona-infiziert herausgestellt hat, müssen Sie sich selbst für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben, die Praxis schließen, reinigen und desinfizieren, und so eine wei-teren Verbreitung unterbinden. Bitte informieren Sie dann auch das Gesundheitsamt.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese außergewöhnliche Zeit, wir haben auch noch Frühling,


Ihr / Euer

Vorstand
FDH Landesverband Berlin-Brandenburg
 































 

 
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Colditzstr. 34-36, 12099 Berlin
www.heilpraktiker-berlin.org
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